Schneller zum Ziel
Für Gespanne gilt hierzulande grundsätzlich Tempo 80 als Limit. „Wer mit seinem Personenwagen samt Anhänger zügiger unterwegs sein möchte, sollte die Tempo-100-Regelung ins Augenmerk nehmen“, rät Jürgen Lebherz von TÜV SÜD: „Mit ihr darf man statt mit den üblichen 80 Kilometer pro Stunde (km/h) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h fahren.“
Das angehobene Tempolimit kommt für PKW und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge, beispielsweise ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (t), in Betracht. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger unverändert Tempo 80. Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne und die Strafen für Temposünden sind sehr viel höher als in Deutschland. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Für die flottere Fahrt hat der Gesetzgeber allerdings einige Voraussetzungen festgeschrieben. Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein, die Reifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen und dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Zu erkennen ist das an der Zahlenkombination, die auf dem Reifen neben der Bezeichnung „DOT“ steht. Die ersten beiden Zahlen geben die Produktionswoche an, die beiden anderen Zahlen das Jahr, also 0218 wäre in der zweiten Kalenderwoche 2018 produziert worden. Sind die Reifen älter, dürfen sie weiter genutzt werden sofern der allgemeine Zustand den gesetzlichen Bestimmungen z.B. hinsichtlich der Mindestprofiltiefe und evtl. vorhandenen Beschädigungen entspricht. Es darf dann aber nur noch 80 km/h schnell gefahren werden.
„Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden und die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss stimmen“, erinnert Lebherz. Zudem kommt es auf die technische Ausstattung des Anhängers an, etwa ob er mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern ausgerüstet ist. Da die Materie für Ungeübte reichlich kompliziert ist, empfiehlt Lebherz fachmännischen Rat einzuholen, etwa bei den Sachverständigen von TÜV SÜD.
Wenn eine Voraussetzung nicht oder nicht mehr eingehalten ist, also die Reifen z.B. das Maximalalter überschritten haben oder ein Zugfahrzeug verwendet wird, das die Massenverhältnisse nicht einhält, gilt automatisch Tempo 80. Die 100er Plakette muss in keinem Fall entfernt werden.
Um die 100 km/h-Zulassung zu bekommen, müssen die technischen Voraussetzungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Überwachungsorganisation geprüft werden. Anschließend werden die erforderliche Tempo-100-Plakette sowie die Eintragungen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt und erledigt. „Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung in aller Regel bereits ab Werk und müssen nicht geprüft werden“, weiß Lebherz. Wer mit der legal erhöhten Geschwindigkeit unterwegs ist, sollte sich besonders bewusst machen, „wie sehr dies den Bremsweg des Gespanns beeinflusst“, gibt Lebherz zu bedenken. Aufgrund dieser erhöhten Gefahrensituation werden für Tempoverstöße beachtliche Bußgelder angesetzt. Die Spanne reicht von knapp 60 Euro inklusive Auslagen und Bearbeitungsgebühren bis zu 740 Euro, wobei innerorts stets höhere Sanktionen erhoben werden als außerorts. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h droht dem Verkehrssünder ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sind es sogar zwei Punkte.